Hauptausschuss 14.04.2026
Fraktion · 15.04.2026
Bericht aus dem Hauptausschuss | April 2026
Haushaltsvollzug 2025: Jahresbilanz liegt vor
Im Rahmen von TOP 7 wurde der Bericht zum Haushaltsvollzug 2025 vorgestellt (Vorlage V/0292/26). Die Kämmerei legte eine vorläufige Ergebnis- und Finanzrechnung vor, die als Grundlage für den anstehenden Jahresabschluss dient. Der Bericht wird zur abschließenden Beschlussfassung in die Gemeindevertretung am 27. April 2026 weitergeleitet.
Haushaltsdisziplin und transparente Berichterstattung sind für uns als Fraktion WiR! kein Selbstzweck - sie sind die Voraussetzung für eine seriöse Kommunalpolitik. Wir werden die Zahlen genau auswerten und bei Bedarf gezielt nachfragen.
Rückstellung für Schulgebäude: 44.776,72 € für die Grundschule Mühlenbeck
TOP 8 befasste sich mit einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 44.776,72 € (Vorlage V/0293/26). Hintergrund: Im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 muss für die Grundschule „Käthe Kollwitz" im OT Mühlenbeck eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden - konkret für die Beseitigung von Rissen in der Fassade.
Buchhalterisch handelt es sich um eine Zuführung zur Rückstellung. Die Deckung erfolgt aus einem anderen Produktkonto der Gemeinde. Für diese Ausgabe waren ursprünglich keine Haushaltsmittel eingestellt worden.
Das zeigt einmal mehr: Bauunterhaltung an Schul- und Gemeindegebäuden muss vorausschauend geplant werden. Risse in Fassaden entstehen nicht über Nacht - sie sind das Ergebnis aufgeschobener Instandhaltung. Wir werden das Thema Schulgebäude weiter im Blick behalten.
Schiedsstelle: Aufwandsentschädigung wird angepasst
Mit TOP 9 wurde die 1. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung der Schiedsstellen beschlossen (Vorlage V/0291/26). Die monatliche Pauschale für die ehrenamtlichen Schiedspersonen wird von bisher 60,00 € auf künftig 80,00 € angehoben.
Die Schiedsstellen leisten im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung eine wichtige und oft unterschätzte Arbeit. Die Anpassung der Entschädigung ist eine faire und überfällige Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements.
181.800 € für Kompensationsmaßnahmen - Eine Entscheidung, die Fragen aufwirft
Das mit Abstand kontroverseste Thema der Sitzung war TOP 10: Der Abschluss eines Vertrags mit der Flächenagentur Brandenburg GmbH für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des B-Plan GML Nr. 41-2 „Verbindung des Strandbads Rahmersee mit dem Ortsteil Zühlsdorf" (Vorlage V/0290/26).
Worum geht es?
Im Rahmen dieses Bebauungsplans müssen rund 3.000 m² Fläche zu einem ökologischen Kompensationsfaktor von 1:2 ausgeglichen werden - das ergibt eine erforderliche Kompensationsfläche von rund 6.000 m². Betroffen sind konkret die Straße „Zum Strandbad" inklusive Bankette sowie bisher nicht versiegelte Flächen an der Straße „Am Rahmersee". Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet und hat eine Gesamtgröße von rund 28.820 m².
Die Gemeindeverwaltung hat nach eigener Aussage geprüft, ob eigene Gemeindeflächen für die Kompensation genutzt werden können - und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine geeigneten Flächen im Gemeindeeigentum vorhanden sind. Auch bei den Berliner Stadtgütern wurde angefragt; ein Angebot ist nicht eingegangen.
Die Flächenagentur Brandenburg GmbH übernimmt laut Vertrag die Planung, Umsetzung, Anpflanzung und das mehrjährige Monitoring der Kompensationsmaßnahmen aus dem Flächenpool Freienhagen. Der Vertrag sieht eine Sofortzahlung von 9.090,00 € bei Unterzeichnung vor, der Restbetrag von 172.710,00 € wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplans fällig. Sollte der B-Plan nicht genehmigt werden, kann die Kompensationsmaßnahme vertraglich auf einen anderen Bebauungsplan übertragen werden.
Unsere Einschätzung
Das Gesundheitsbad und das versprochene Ärztehaus am Rahmersee sind für die Einwohner des Mühlenbecker Landes ohne Frage bedeutsame Projekte. Wir stellen das nicht in Frage.
Was uns beschäftigt: Hier werden 181.800 € an öffentlichen Mitteln eingesetzt, um ökologische Ausgleichspflichten für ein überwiegend privates Bauvorhaben zu erfüllen. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für ein privates Investitionsvorhaben - die Gemeinde trägt dabei die Kompensationskosten für die öffentlichen Verkehrsflächen, die zur Erschließung des Vorhabens erforderlich sind.
Dieselben 181.800 € direkt in den Aufbau einer Arztpraxis oder in konkrete Infrastruktur für die Einwohner investiert - das wäre ein spürbarerer Mehrwert gewesen.
Vor allem aber wirft diese Entscheidung eine strukturelle Frage auf, die wir als Fraktion WiR! künftig stärker in den Fokus rücken wollen:
Wann beginnt die Gemeinde Mühlenbecker Land damit, systematisch eigene Kompensationsflächen zu entwickeln und zu sichern?
Solche Flächen im Gemeindebesitz würden künftig nicht nur Kosten vermeiden, sondern könnten gleichzeitig ökologisch aufgewertet werden und der Gemeinschaft zugutekommen - statt Geld an externe Agenturen zu überweisen. Das ist kommunalpolitisch sinnvoll und langfristig wirtschaftlich.
Nächste Schritte
Die Beschlussempfehlungen aus dem Hauptausschuss gehen zur abschließenden Abstimmung in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 27. April 2026. Wir werden dort unsere Position zu den einzelnen Punkten - insbesondere zur Kompensationsfrage - deutlich vertreten.
Eure Fraktion
WiR! Leiste, Hentschel, Ohme, Schumann, Tirado