Nein zur Aussetzung der Investitionsfolgekosten

Warum wir die Aussetzung der Investitionsfolgekosten ablehnen

Für wen wird hier Politik gemacht?

In der Gemeinde Mühlenbecker Land werden von unterschiedlichen Bauträgern 250-350 neue Wohnungen geplant. Gleichzeitig sollen die Bauträger bis 2030 keine Investitionsfolgekosten mehr zahlen. Sollten diese wirklich ausgesetzt werden, würden der Gemeinde und damit uns Bürgerinnen und Bürger bis zu 12 Mio. Euro entgehen und das wo es an allen Ecken und Enden fehlt.

Die Fraktion WiR! lehnt die Verwaltungsvorlage V/0321/26 ab. Und wir erklären, warum diese Entscheidung weit mehr ist als eine haushaltspolitische Frage.

Zum Beschlussantrag zur Aussetzung der Investitionsfolgekosten
Zur Stellungnahme der Fraktion WiR! Leiste, Hentschel, Ohme, Schumann, Tirado

Was sind Investitionsfolgekosten?

Wenn neue Wohngebiete entstehen, kommen neue Einwohner. Neue Einwohner brauchen Kita-Plätze, Schulplätze, Spielplätze, Radwege und ÖPNV. Diese Infrastruktur kostet Geld - Geld, das die Gemeinde aufbringen muss.

Das Baugesetzbuch gibt der Gemeinde mit § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB ein erprobtes Instrument an die Hand: den städtebaulichen Folgekostenvertrag. Wer als Bauträger von der Schaffung von Baurecht profitiert, beteiligt sich angemessen an den Infrastrukturkosten, die sein Vorhaben verursacht. Fair, transparent und rechtlich klar geregelt.

Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat dieses Instrument bisher genutzt - mit einem Folgekostenbeitrag von 7.125 Euro je Wohneinheit.

Was die Verwaltung jetzt vorschlägt

Mit Vorlage V/0321/26 vom 06.05.2026 schlägt der Bürgermeister vor, diese Folgekostenbeteiligung bis zum 01.01.2030 vollständig auszusetzen.

Die Begründung: Die Baukosten sind gestiegen. Der korrekt berechnete Folgekostenbeitrag würde heute rund 34.440 Euro je Wohneinheit betragen - eine Steigerung von fast 400 Prozent gegenüber den bisherigen 7.125 Euro. Das sei für Investoren nicht zumutbar. Außerdem seien die Kitaplätze derzeit ausreichend. Und die Nachbargemeinden täten es ja auch so.

Drei Argumente. Keines davon hält einer Prüfung stand.

Warum diese Argumentation nicht stimmt

1. Der Kostenschock ist hausgemacht

Die 400-Prozent-Steigerung ist kein Marktversagen - sie ist das direkte Ergebnis einer jahrelang unterlassenen Anpassung.

Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes ist zwischen 2018 und 2026 um rund 60 Prozent gestiegen. Hätte die Gemeinde den Folgekostenbeitrag jährlich an diesen öffentlich verfügbaren Index angepasst - was bei jedem seriösen städtebaulichen Vertrag Standard ist - wären aus 7.125 Euro heute rund 11.400 Euro geworden. Ein Betrag, den Investoren problemlos kalkulieren können.

Die Verwaltung hat diese Anpassung über Jahre versäumt und präsentiert uns jetzt die Wahl zwischen 34.440 Euro und null. Beides ist falsch. Die richtige Antwort ist eine indexierte Neuregelung - keine Kapitulation.

* Quelle: Statistisches Bundesamt, Index der Baupreise für Wohngebäude (Neubau konventioneller Bauart), Basis 2021 = 100, 1. Quartal 2026 (destatis.de)*

2. Die Kinderzahlen-Argumentation ist falsch

Der Landkreis Oberhavel hat schriftlich festgehalten, dass sich der prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen jährlich weiter in die Zukunft verschiebt - der Zuzug junger Familien wird systematisch unterschätzt.

Für das Schuljahr 2024/25 fehlten im Landkreis rund 260 Plätze an weiterführenden Schulen. Für 2027/28 werden im südlichen Landkreis - also genau unserer Region - über 800 Ober- und Gesamtschulplätze benötigt (2024/25 waren es 686). Der Kreistag hat deshalb am 12. März 2025 den Bau einer neuen Gesamtschule direkt in Schönfließ beschlossen - für rund 60 Millionen Euro. Das Bildungsministerium Brandenburg nennt die Region ausdrücklich Boomregion.

Wer in dieser Lage mit sinkenden Kinderzahlen argumentiert, argumentiert gegen die eigene Kreisplanung.

*Quellen: Landkreis Oberhavel, Pressemitteilungen vom 06.10.2023 und 29.10.2025; Schulentwicklungsplan, Teilfortschreibung August 2023*

3. Der Nachbargemeinden-Vergleich ist unbelegt

Die Behauptung, Hohen Neuendorf und Glienicke/Nordbahn erhöben keine Investitionsfolgekosten, steht in der Vorlage ohne Quellenangabe, ohne Beschlussverweis, ohne Vertragsnachweis.

Für Glienicke/Nordbahn bestehen daran erhebliche Zweifel: Beim Bebauungsplan Nr. 30 (Gemeindevertretung Glienicke/Nordbahn, 23.11.2021) wurde sehr wohl ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen, der eine finanzielle Beteiligung an der Infrastruktur - unter anderem an der ÖPNV-Anbindung - vorsah. Ob und in welcher Höhe die Nachbargemeinden Folgekosten erheben, lässt sich ohnehin nur anhand der konkreten Verträge beurteilen - die die Vorlage nicht vorlegt.

Ein ungeprüfter Vergleich kann nicht als Begründung für einen Einnahmenverzicht in zweistelliger Millionenhöhe dienen.

Was im Mühlenbecker Land wirklich fehlt

Und hier kommt die eigentliche Frage: Wofür bräuchten wir dieses Geld eigentlich? Die Antwort ist ernüchternd - und gleichzeitig ein klares Argument gegen jeden Verzicht.

Schulen ohne digitale Ausstattung

In Teilen unserer Grundschulen wird noch an Kreidetafeln unterrichtet. Interaktive Whiteboards sind die Ausnahme, keine Regel. Flächendeckendes WLAN? Fehlt. Während andere Kommunen ihre Schulen längst ins digitale Zeitalter geführt haben, holt das Mühlenbecker Land Rückstand auf - oder auch nicht, wenn die Mittel fehlen. Ausgerechnet jetzt, wo durch Neubaugebiete mehr Kinder in diese Schulen kommen werden, soll auf das einzige Instrument verzichtet werden, mit dem Bauträger an dieser Ausstattung beteiligt werden könnten.

Schuldigitalisierung ist ein kausal durch Wohnbauvorhaben mitverursachter Bedarf - und damit nach § 11 BauGB folgekostenfähig.

*Quelle: BVerwG, Urteil vom 29.01.2009, Az. 4 C 15.07*

Jugendklubs, die dringend erneuert werden müssen

Die Jugendfreizeiteinrichtungen im Mühlenbecker Land sind sanierungsbedürftig. Wer jemals einen Blick hineingeworfen hat, weiß das. Jugendliche brauchen Räume - sichere, attraktive, moderne Räume. Stattdessen: Substanz, die aufgebraucht wird, ohne dass Ersatz in Sicht ist.

Neue Familien bringen neue Kinder und Jugendliche. Der Bedarf wächst. Die Mittel fehlen. Das Instrument, mit dem Bauträger beteiligt werden könnten, soll abgeschafft werden.

Bushaltestellen im Jahr 2026 - ohne Solar, ohne Dach, ohne Licht

Solarbetriebene Bushaltestellen mit Beleuchtung, Echtzeitanzeige und Wetterschutz sind im Mühlenbecker Land nahezu nicht vorhanden. In einer Region, die Wert auf Nachhaltigkeit legt und deren ÖPNV-Anbindung für viele Bewohner täglich relevant ist, ist das ein Mangel, der sich sehen lässt - buchstäblich, an jeder Haltestelle.

Neue Wohngebiete bedeuten mehr Fahrgäste. Mehr Fahrgäste bedeuten Bedarf an besserer Infrastruktur. Folgekostenverträge könnten genau hier ansetzen.

Freizeit und Kultur - eine Gemeinde, die mehr verdient

Das Mühlenbecker Land ist attraktiv. Menschen ziehen hierher, weil es grün ist, weil es ruhig ist, weil es nah an Berlin ist. Aber was bietet die Gemeinde darüber hinaus? Freizeit- und Kulturangebote sind, gemessen am Wachstumspotenzial der Region, deutlich unterentwickelt. Öffentliche Treffpunkte, Veranstaltungsräume, Sportanlagen - Dinge, die eine Gemeinde lebenswert machen, nicht nur bewohnbar.

Auch hier gilt: Wer neue Einwohner anzieht, schafft Bedarf. Wer Bedarf schafft, kann an den Kosten beteiligt werden.

Radwege und sichere Wege

Nicht erschließungsbeitragsfähige Straßen- und Radwegverbindungen zwischen Ortsteilen, zu Schulen, zu Bahnhöfen - auch das ist ein Bereich, in dem Folgekostenverträge sachgerecht eingesetzt werden können. Neue Wohngebiete brauchen sichere Anbindungen. Die zahlen sich nicht von selbst.

und vieles weitere....

Die entscheidende Frage: Für wen wird hier Politik gemacht?

Man muss sich die Frage stellen dürfen: Werden diese Beschlüsse für die Bauherren gefasst - oder für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger?

Auf der einen Seite stehen Investoren und Bauträger, die von der Schaffung von Baurecht profitieren. Bodenwerte steigen durch Bebauungspläne. Wohnungen werden verkauft oder vermietet. Gewinne werden realisiert. Das ist legitim - solange die Gemeinschaft, die dieses Baurecht erst möglich macht, angemessen an den entstehenden Kosten beteiligt wird.

Auf der anderen Seite stehen die Menschen, die bereits hier leben. Die Eltern, deren Kinder in Schulen ohne Whiteboards sitzen. Die Jugendlichen, die in sanierungsbedürftigen Klubs Zeit verbringen. Die Pendler, die im Regen an Bushaltestellen ohne Dach warten. Die Familien, die auf bessere Freizeitangebote und sichere Radwege warten.

Diese Menschen zahlen Steuern. Diese Menschen wählen die Gemeindevertretung. Und diese Menschen haben ein Recht darauf, dass die Gemeinde ihre Mittel - und ihre Instrumente - in ihrem Sinne einsetzt.

Der städtebauliche Folgekostenvertrag ist kein Angriff auf Investoren. Er ist ein Werkzeug der fairen Lastenverteilung. Wer Baurecht bekommt, beteiligt sich an den Kosten, die dieses Baurecht verursacht. Das ist der Grundgedanke - und er ist richtig.

Was wir fordern

Die Fraktion WiR! fordert die Ablehnung der Vorlage V/0321/26. Statt eines pauschalen Verzichts braucht die Gemeinde eine sachgerechte, indexierte Neuregelung, die:

  • auf dem MIL-Folgekostenschätzer des Landes Brandenburg basiert
  • automatisch an den Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt ist
  • den Maßnahmenkatalog auf Schuldigitalisierung, Jugendeinrichtungen, ÖPNV, Freizeit/Kultur und Radwege erweitert
  • für alle laufenden B-Plan-Verfahren (GML Nr. 55, 60, 61, 64 und weitere) geprüft wird
  • eine Indexierungsklausel enthält, damit dieser Kostenschock nie wieder entsteht

Fazit

Wachstum ist eine Chance. Aber Wachstum hat einen Preis - und der darf nicht allein von der Allgemeinheit getragen werden, während Investoren die Gewinne einstreichen.

Im Mühlenbecker Land fehlt es an Investitionen in Schulen, Jugendklubs, Bushaltestellen, Freizeitangebote und Radwege. Das Instrument, das helfen könnte, einen fairen Beitrag der Bauträger zu sichern, soll ausgerechnet jetzt - wenn Hunderte neuer Wohneinheiten entstehen - für vier Jahre abgeschafft werden.

Dafür gibt es keine sachliche Begründung.

Die Fraktion WiR! steht für eine Kommunalpolitik, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger - nicht die der Investoren - in den Mittelpunkt stellt. Wir werden die Vorlage V/0321/26 in der Gemeindevertretungssitzung am 29. Juni 2026 ablehnen.


Eure Fraktion
WiR!
Leiste, Hentschel, Ohme, Schumann, Tirado

Bild: KI generiert

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