Nahverkehrsplan 2027-2031: 16 Prozent weniger Bus für das Mühlenbecker Land Symbolbild, KI-generiert

16 Prozent weniger Bus - unsere Stellungnahme

Der Landkreis Oberhavel schreibt seinen Nahverkehrsplan für die Jahre 2027 bis 2031 neu. Er legt damit fest, welche Busse in den nächsten fünf Jahren fahren - und welche nicht. Die öffentliche Beteiligung lief bis zum 13. September. Wir haben uns fristgerecht beteiligt und eine Stellungnahme mit 21 Punkten eingereicht.

Der Grund: Für das Mühlenbecker Land bedeutet der Entwurf einen erheblichen Einschnitt.

Zum Nachlesen: Anschreiben und vollständige Stellungnahme mit allen 21 Punkten stehen als PDF auf der Seite zur Stellungnahme.

Worum es geht: 16 Prozent weniger auf der Linie 806

Nach dem Entwurf verliert unsere Gemeinde auf der Buslinie 806 rund 16 Prozent der Fahrplankilometer. Das ist keine Feinjustierung, das ist ein Sechstel des Angebots.

Konkret betroffen sind die Frühverbindung um 5.25 Uhr, sämtliche Abendverbindungen ab 16.25 Uhr ab S-Hermsdorf und am Wochenende faktisch das Angebot ab dem späten Vormittag. Die Linie 810 wird an Schultagen auf Einzelfahrten zurückgeführt.

Wer morgens früh zur Arbeit muss, abends zurückkommt oder am Wochenende ohne Auto unterwegs ist, den treffen diese Streichungen unmittelbar.

Die Zahlen aus dem Entwurf sprechen dagegen

Bemerkenswert ist, dass der Entwurf die Gegenargumente selbst liefert. Er weist für die betroffenen Linien 24 Fahrgäste je Fahrt an Werktagen aus. Er zählt sie zu den fünf Linien, die fast 60 Prozent der Nachfrage im gesamten Landkreis tragen. Und er nennt 4.280 Auspendlerinnen und Auspendler nach Berlin.

An einer Stelle heißt es, die Auslastung der Linie 806 sei „insgesamt als hoch einzuschätzen" - wenige Kapitel später wird dieselbe Linie gekürzt.

Vier Punkte, die wir eingewendet haben

1. Die Kürzung folgt dem Finanzrahmen, nicht der Nachfrage

Der Plan hält fest, steigende Kosten seien „über Angebotsoptimierungen aufzufangen". Als Inflationsausgleich sind 400.000 Euro je Jahr vorgesehen, bezogen auf die Grundfinanzierung 2027 rund 2,5 Prozent. Wird der Ausgleich zu niedrig angesetzt, folgen nach dieser Regel weitere Kürzungen. Im Plan erscheint das Ergebnis dann als verkehrliche Optimierung - der Finanzrahmen ist die eigentliche Ursache. Wir halten es für geboten, das offenzulegen und je gekürzter Linie auszuweisen, welcher Einsparbetrag ihr zugerechnet wird.

2. Der Verteilungsschlüssel bestraft das Kürzen

Die Landeszuweisungen bemessen sich nach § 1 ÖPNVFV zu 25 Prozent am fahrplanmäßigen Angebot und zu weiteren 25 Prozent an den Fahrgastzahlen. Wer das Angebot verringert, verschlechtert damit seine eigene Position bei der nächsten Verteilung. Sinken infolge des ausgedünnten Angebots auch die Fahrgastzahlen, wirkt der zweite Faktor in dieselbe Richtung. Ob die Einsparung netto überhaupt eintritt, lässt sich ohne diese Gegenrechnung nicht beurteilen. Der Entwurf enthält sie nicht.

3. Der Plan kürzt Zubringer zu Verknüpfungspunkten, die er selbst plant

Für den Ausbau der Heidekrautbahn sieht der Entwurf neue Bus-Bahn-Verknüpfungen in Mühlenbeck, Schildow und Schildow Nord vor. Alle drei liegen im Bedienungsraum der Linie 806 - also jener Linie, deren Angebot zurückgenommen wird. Ein Verknüpfungspunkt ohne Zubringer ist eine Haltestelle, an der niemand ankommt.

4. Das gesetzliche Ziel bleibt folgenlos

§ 5 Abs. 1 des Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg gibt vor, bis 2030 einen Anteil des Umweltverbunds von 60 Prozent an allen Wegen zu erreichen. Der Entwurf nennt dieses Ziel, enthält aber weder den heutigen Wert für den Landkreis noch einen Pfad dorthin noch eine Abschätzung, wie seine Maßnahmen darauf wirken. Ein Plan, der das Angebot auf nachfragestarken Linien zurücknimmt, entfernt sich von diesem Ziel, statt sich ihm zu nähern. Wir halten den Entwurf insoweit für überarbeitungsbedürftig.

Was wir verlangen

Eine abschnittsscharfe Darstellung der Streichungen. Der Entwurf nennt Abfahrtszeiten, aber keine Streckenabschnitte; welche Ortsteile eine gestrichene Fahrt verlieren, ist daraus nicht ableitbar. Das erschwert nicht nur uns die Bewertung, sondern auch den Kreistagsmitgliedern die Entscheidung.

Dazu die Beantwortung unserer Fragen zum Finanzierungsplan: die tatsächlichen Kostensteigerungen je Fahrplankilometer seit 2022, die Tragfähigkeit des Ausgleichs von 400.000 Euro, der Eigenanteil des Landkreises in den Jahren vor 2027 und die Frage, warum der Plan keinerlei Mittel für einen Ausbau vorsieht, obwohl das Ziel für 2030 gesetzlich gesetzt ist.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme ist beim Landkreis eingegangen. Weil die Rückmeldungen aus der Beteiligung nach Auskunft der Kreisverwaltung anonymisiert erfasst und dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden, haben wir sie dem Ausschuss für Mobilität, Ordnung und Katastrophenschutz zusätzlich unmittelbar zugeleitet - mit einem Anschreiben, das die vier Punkte oben zusammenfasst. Nicht, um unserem Beitrag mehr Gewicht zu geben, sondern weil einzelne Feststellungen den Ortsbezug brauchen, um verständlich zu sein.

Beides zum Nachlesen: Anschreiben und vollständige Stellungnahme mit allen 21 Punkten und den jeweiligen Fundstellen stehen als PDF bei unseren Anträgen und Publikationen.

Im Ortsbeirat Zühlsdorf war der Entwurf am 1. September bereits Thema; auch dort wurde festgestellt, dass der heutige Stand im Plan falsch abgebildet ist. Im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität stand er am 15. September auf der Tagesordnung.

Symbolbild, KI-generiert.

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