Unser Antrag zum Vorkaufsrecht
Fraktion · 29.10.2026
Symbolbild, KI-generiert
Wie die Gemeinde Flächen für Kita, Schule und Sport sichern kann
Kita, Schule, Jugendklub, Sportfläche oder ein neuer Rad- und Gehweg: Für all das braucht die Gemeinde zuerst eines - Grund und Boden. Und der wird knapp. Deshalb hat die Fraktion WiR! am 28.10.2026 einen Beschlussantrag eingereicht, der die Vorkaufsrechte der Gemeinde systematisch nutzbar machen soll.
Unser Antrag zum Nachlesen: Prüfauftrag und Konzept zur strategischen Nutzung der gemeindlichen Vorkaufsrechte. Zum Antrag mit allen Unterlagen - dort findet Ihr den Antrag und die Anlage als PDF.
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Verkauft jemand ein Grundstück, kann die Gemeinde in bestimmten Fällen anstelle des Käufers in den Kaufvertrag eintreten. Das Baugesetzbuch (§§ 24 ff. BauGB) gibt ihr dieses Recht zum Beispiel bei Flächen, die im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke vorgesehen sind, oder bei unbebauten Flächen im Außenbereich, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind. Unter Umständen gilt das schon während des laufenden Planverfahrens.
Die Gemeinde darf es aber nur nutzen, wenn das Wohl der Allgemeinheit es rechtfertigt, und sie muss angeben, wofür sie die Fläche braucht. Für die Entscheidung bleiben ihr drei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags.
Warum wir einen Antrag stellen
Bislang regelt die Hauptsatzung das Vorkaufsrecht nicht ausdrücklich. Und wenn die Gemeinde auf ein Vorkaufsrecht verzichtet, werden die Gremien darüber nicht unterrichtet.
Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage: Sichert die Gemeinde eine Fläche dauerhaft für ihre Entwicklung - oder verzichtet sie darauf? Wer heute keine Flächen sichert, kann morgen weder Kita noch Schule, Jugendklub oder Sportfläche planen, ohne zu Höchstpreisen nachzukaufen oder auf Projekte zu verzichten. Eine solche Entscheidung gehört aus unserer Sicht nicht allein in die laufende Verwaltung.
Was wir beantragen
Unser Antrag ist ein Prüfauftrag. Er besteht aus drei Teilen:
Der Bürgermeister prüft, wie die Vorkaufsrechte künftig systematisch für eine langfristige Gemeindeentwicklung genutzt werden können, und legt spätestens sechs Monate nach dem Beschluss ein Konzept vor. Das Konzept enthält auch einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung, der klärt, wer über Ausübung und Nichtausübung entscheidet.
Das Konzept beantwortet konkrete Fragen: Nach welchen Kriterien werden Kaufverträge geprüft? Wie werden Hauptausschuss und Gemeindevertretung beteiligt, und wie wird die Dreimonatsfrist auch in der Sommerpause eingehalten? Für welche Gebiete kommen Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht in Betracht? Wie könnten Ankäufe finanziert werden, etwa über einen jährlichen Haushaltsansatz oder einen Grundstücksfonds? Für welche Flächen besteht durch das laufende Verfahren zum Flächennutzungsplan schon ein Vorkaufsrecht? Und wie werden die Ortsbeiräte über Fälle in ihrem Ortsteil informiert?
Bis das Konzept beschlossen ist, unterrichtet der Bürgermeister die Mitglieder des Hauptausschusses schriftlich und vertraulich über jede beabsichtigte Nichtausübung eines Vorkaufsrechts. Verzichtet wird frühestens zwei Wochen nach der Unterrichtung. Genannt werden Lage und Größe des Grundstücks, der Tatbestand des Vorkaufsrechts und das Fristende; die Namen der Vertragsparteien sind nicht erforderlich.
Was der Antrag nicht tut
Der Antrag beschließt keine Ankäufe, und die Gemeinde kauft damit keine einzige Fläche. Der Prüfauftrag verursacht Verwaltungsaufwand, aber keine unmittelbaren Ausgaben. Über Haushaltsmittel entscheidet die Gemeindevertretung erst auf Grundlage des Konzepts.
Wir wollen das Konzept ausdrücklich gemeinsam mit der Verwaltung entwickeln, damit es fachlich tragfähig und im Alltag umsetzbar ist. Ein Vorkaufsrecht ohne Geld bleibt allerdings wirkungslos - deshalb gehört die Frage der Finanzierung zwingend dazu.
Wie andere Kommunen es machen
Zum Antrag gehört eine Anlage, die drei Wege zeigt, die sich auch kombinieren lassen:
Alle Verkaufsfälle vorlegen: Jeder mitgeteilte Kaufvertrag geht ans Gremium. Das ist maximal transparent, aber aufwendig.
Kriterien-Filter: Die Verwaltung prüft jeden Fall nach festen Kriterien und legt nur die relevanten vor. Über alle anderen gibt es eine regelmäßige Übersicht.
Satzung für Entwicklungsbereiche: Die Gemeinde sichert gezielt Gebiete, in denen sie etwas plant.
Unsere Nachbarstadt Hohen Neuendorf nutzt das Instrument seit Jahren, zum Beispiel für einen Schulstandort und für Flächen für Rad- und Gehwege. Sie hat sich sogar die Zuwegung zu einem geplanten Sportplatz per Vorkaufsrecht gesichert - dessen Standort liegt auf dem Gebiet von Mühlenbecker Land, in der Gemarkung Schönfließ. Weitere Beispiele aus Brandenburg und die Fundstellen findet Ihr in der Anlage zum Antrag.
Wie geht es weiter?
Der Antrag ist als öffentlich eingestuft. Beraten wird er in dieser Reihenfolge:
16.11.2026: Ausschuss für Bauen und Umwelt (Vorberatung)
17.11.2026: Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität und gemeindliche Entwicklung (Vorberatung)
24.11.2026: Hauptausschuss
07.12.2026: Gemeindevertretung (Beschluss)
Alle Termine findet Ihr auf unserer Termine-Seite. Den vollständigen Antrag und die Anlage könnt Ihr hier nachlesen: Beschlussantrag Vorkaufsrecht.
Fragen? Sprecht uns an
Habt Ihr Fragen oder Anregungen zum Vorkaufsrecht? Sprecht uns gern an - per Mail an info@wir-mbl.de oder über unsere Kontaktseite.
Eure Fraktion
WiR! Leiste, Hentschel, Ohme, Schumann, Tirado
Dokumente zum Download