Beschlussantrag - Prüfauftrag zur strategischen Nutzung der Vorkaufsrechte
Beschlussantrag · 28.10.2026
Status: eingereicht
Die Fraktion WiR! beantragt einen Prüfauftrag zur strategischen Nutzung der gemeindlichen Vorkaufsrechte nach den §§ 24 ff. BauGB. Die Verwaltung soll spätestens sechs Monate nach dem Beschluss ein Konzept vorlegen, das auch einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung enthält.
Das Konzept soll klären:
- nach welchen Kriterien eingehende Kaufverträge geprüft werden,
- wie Hauptausschuss und Gemeindevertretung beteiligt werden und die Dreimonatsfrist auch in der Sommerpause eingehalten wird,
- für welche Gebiete Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht in Betracht kommen,
- wie Ankäufe finanziert werden könnten,
- für welche Flächen im Verfahren zum Flächennutzungsplan schon ein Vorkaufsrecht besteht,
- wie die Ortsbeiräte unterrichtet werden.
Bis zum Konzept soll der Bürgermeister die Mitglieder des Hauptausschusses vor jeder beabsichtigten Nichtausübung eines Vorkaufsrechts schriftlich und vertraulich unterrichten.
Beratung: Ausschuss für Bauen und Umwelt am 16.11.2026, Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität und gemeindliche Entwicklung am 17.11.2026, Hauptausschuss am 24.11.2026, Beschluss in der Gemeindevertretung am 07.12.2026.
Die Anlage stellt Modelle anderer Kommunen als Orientierungshilfe zusammen. Eine verständliche Erklärung steht in unserem Beitrag Vorkaufsrecht: Flächen für die Zukunft sichern.
Anlage: Orientierungshilfe anderer Kommunen (196 KB)